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Review Panama Papers

„Panama – aggressive Steuergestaltung – ein Ende in Sicht?“

International tätige Unternehmen können im Gegensatz zu national tätigen Unternehmen ihre Gewinne bzw. Steuerbemessungsgrundlagen in Hochsteuerländern aushöhlen und ihre Gewinne gezielt in Niedrigsteuerländer verlagern. Das Nutzen von bestehenden Gestaltungsspielräumen zur Minimierung der Gewinnsteuern wird heute als „aggressive Steuergestaltung“ angesehen. Tatsächlich besteht eine Wettbewerbsverzerrung zwischen international und national agierenden Unternehmen.

Nach Einschätzung der OECD führt aggressive Steuergestaltung und vor allem auch mangelnde Transparenz und Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen zu Mindereinnahmen zwischen 4 % und 10 % der globalen Körperschaftsteuereinnahmen. Das entspricht in etwa USD 100 Mrd. bis USD 240 Mrd. jährlich! Lt. Aussagen der EU-Kommission wird das KöST-Aufkommen in der EU durch Gewinnverlagerungen um 17 % bis 20 % gemindert, jährlich gehen der EU dadurch rd. € 70 Mrd. verloren!

Gestaltungsstrategien zur internationalen Gewinnverlagerung eröffnen sich vor allem für die digitale Wirtschaft. Die digitale Wirtschaft benötigt in der Regel keine physische Präsenz in Form einer Betriebsstätte oder einer festen örtlichen Einrichtung im Absatzstaat bzw. Quellenstaat. Die bestehenden Besteuerungskonzepte haben damit keinen Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung. Hybride Instrumente, gewinnkürzende Zahlungen für immaterielle Vermögenswerte (Lizenzen) aus Gesellschaften in Hochsteuerländern an Gesellschaften in Niedrigsteuerländern sowie das Ausnutzen von DBA-Vorteilen in Verbindung mit nationalen Qualifikationskonflikten können die effektive Steuerquote ganz deutlich senken. Google gelingt es so die effektive Konzernsteuerquote auf rd. 16 % zu drücken.

Michaela Christiner zeigte und erläuterte das konkrete Besteuerungskonzept von Google, dies entnommen aus der Dissertation von Frau MMag. Gudrun Geutebrück, Aktuelle Entwicklungen in der Besteuerung von grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) vom Februar 2016. „The Double Irish and the Dutch Sandwich“ – so die amüsante Bezeichnung des Kerns des Konzeptes.

Das Besteuerungskonzept ist vollkommen legal. Es nutzt die Möglichkeiten, die die Staaten mit ihren Steuergesetzen und den abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen bieten! Diese Möglichkeiten aufzuzeigen, dazu sind die Steuerberater verpflichtet. Und diese Möglichkeiten dann auch zu nutzen, ist wohl schließlich auch eine Pflicht der Unternehmen gegenüber ihren Aktionären aber auch anderen, wie letztlich auch gegenüber den Mitarbeitern!

Die internationale Staatengemeinschaft diskutiert schon seit langem mögliche Gegenmaßnahmen. Die OECD hat den BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) Abschlussbericht im Oktober 2015 veröffentlicht. Es werden darin 15 Maßnahmen (Actions) empfohlen, die G 20 Staaten haben den Aktionsplan angenommen. Dies freilich ohne rechtliche Verpflichtung, die Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen. Aufbauend auf dem BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) – Aktionsplan der OECD hat die EU-Kommission Ende Jänner 2016 einen Richtlinienvorschlag für ein „Anti-Missbrauchspaket“ veröffentlicht. Die Richtlinie soll schon mit Wirkung ab 1.1.2017 umgesetzt werden. Sie bedarf der Zustimmung aller 28 EU-Staaten.

Daneben gibt es den Common Reporting Standard – einen globalen OECD-Standard zum automatischen Austausch von Steuerinformationen zwischen den Staaten. Dieser automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen soll in den nächsten 3 bis 5 Jahren umgesetzt werden. In Österreich wurde dazu im Vorjahr das Gemeinsame Meldestandard Gesetz beschlossen. Derzeit haben sich 101 Staaten zu diesem Informationsaustausch verpflichtet und es werden laufend mehr!

Alle diese Maßnahmen sind gut und werden wohl auch ihre Wirkung zeigen. Ist aber damit wirklich ein Ende in Sicht? Solange sich die internationale Staatengemeinschaft in einem Steuerwettbewerb befindet, das internationale Steuerrecht nicht wirklich harmonisiert ist, werden sich steuerliche Gestaltungen für multinationale Konzerne finden lassen. Der Ball liegt somit bei den Regierungen, nicht bei den Unternehmen und deren Beratern!

Text: WP/StB Mag. Michaela CHRISTINER, Partnerin bei AUSTIN | BFP und Präsidentin der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Landesstelle Steiermark.
Fotos: Mag. Paulus Mayr

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